NUMO 2026: Mobilitätsprogramm für ukrainische Künstler:innen & Kulturschaffende in Deutschland

Die Repräsentanz des Ukrainischen Instituts in Deutschland hat das Ziel, die Ukraine im Ausland zu präsentieren, institutionelle Partnerschaften im Kulturbereich zu fördern, die kulturelle Diplomatie zwischen der Ukraine und Deutschland zu stärken und die Präsenz ukrainischer Künstler:innen, Expert:innen, Forscher:innen und Wissenschaftler:innen im internationalen Fachumfeld zu gewährleisten. 

Über Programm

NUMO ist ein Mobilitätsprogramm, das ukrainischen Künstler:innen, Forscher:innen und Kulturschaffenden finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an wichtigen internationalen Veranstaltungen in Deutschland bietet. Ziel des Programms ist es, die Sichtbarkeit der Ukraine auf der kulturellen Landkarte Europas zu stärken, indem ukrainische Fachkräfte in Veranstaltungen mit strategischer Bedeutung für die kulturelle Repräsentation des Landes eingebunden werden. 

Was bietet das Programm?

Das Programm unterstützt die aktive Teilnahme an Veranstaltungen oder Aktivitäten (siehe Liste der förderfähigen Formate unten), die in Deutschland stattfinden. Die Höhe der Förderung wird abhängig von der Aufenthaltsdauer in Deutschland berechnet. 

1–2 Tage – bis zu 500 Euro 

3–4 Tage – bis zu 700 Euro 

5–10 Tage – bis zu 1.000 Euro 

Residenzen ab einem Monat – 1.500 Euro 

* Bei besonderen Bedürfnissen (z.B. gesundheitlicher Art) kann eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 500 Euro gewährt werden. 

Bitte beachten Sie: Das Programm bietet ausschließlich finanzielle Unterstützung. Die gesamte Organisation (z.B. Reise- und Unterkunftsbuchung, Kontaktaufnahme mit Veranstalter:innen, Beantragung von Reisedokumenten) liegt in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmenden. 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich ukrainische: 

  • Künstler:innen aller Disziplinen (Film, bildende Kunst, Musik, darstellende Kunst, Literatur usw.); 
  • Kulturwissenschaftler:innen und Forscher:innen in den Bereichen Geschichte, Ukrainistik, Soziologie, Politikwissenschaft; 
  • Kulturmanager:innen. 

Zulässig sind Einzelbewerbungen ebenso wie Gruppenbewerbungen (bis zu 5 Personen pro Gruppe). 

Für welche Veranstaltungen wird eine Förderung gewährt?

Gefördert wird ausschließlich die aktive Teilnahme an Veranstaltungen in Deutschland, die internationale Relevanz und strategischen Wert für die Repräsentation der Ukraine haben. Förderfähige Veranstaltungen sind unter anderem: 

  • internationale Festivals (Film, Musik, Theater, Literatur usw.); 
  • Ausstellungen und Biennalen für zeitgenössische Kunst, Architektur und Design; 
  • Fachkonferenzen und Symposien im Bereich Kultur und Kunst; 
  • Foren und Plattformen für den kulturellen Dialog; 
  • internationale Wettbewerbe und Preisverleihungen; 
  • andere international anerkannte Kulturveranstaltungen; 
  • Kurzzeitresidenzen (1-2 Monate) 

Teilnahme-bedingungen

  • Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden. 
  • Sie muss international ausgerichtet und von strategischer Bedeutung sein. 
  • Sie muss im Jahr 2026 stattfinden. 
  • Der Antrag muss eine offizielle Teilnahmebestätigung der aktiven Teilnahme enthalten (z.B. Einladungsschreiben von der Organisatoren oder Veranstaltungsprogramm mit Angabe der Mitwirkung). 
  • Der Antrag ist in englischer Sprache einzureichen. 
  • Pro Person kann im Zeitraum von April bis Dezember 2026 nur ein Antrag gestellt werden. 
  • Der Antrag muss mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. 

Bewerbung

Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular (Link) in englischer Sprache sowie ein Bestätigungsschreiben über die aktive Teilnahme (z.B. als Redner:in, Moderator:in, eingeladene:r Expert:in) seitens der Veranstalter:innen bis spätestens 7. Dezember 2026 an: [email protected]  

Bitte beachten Sie: Die Förderung erfolgt nach dem Eingangsdatum der Bewerbungen und wird bis zur Ausschöpfung des Programmbudgets vergeben. Die Repräsentanz des Ukrainischen Instituts in Deutschland behält sich das Recht vor, über die endgültige Vergabe der Fördermittel zu entscheiden. 

Bericht

Spätestens 30 Tage nach Abschluss der Veranstaltung müssen Teilnehmende einen Bericht in englischer Sprache einreichen. Der Bericht umfasst: 

  • Einen einseitigen Bericht mit einer kurzen Beschreibung der Veranstaltung und der individuellen Ergebnisse; 
  • Nachweise der Teilnahme (z.B. Teilnahmebestätigung der Veranstalter:innen); 
  • Foto- und/oder Videomaterial (falls vorhanden). 

Bei Gruppenbeteiligung reicht die/der Gruppenleiter:in einen gesammelten Bericht ein, einschließlich der vollständigen Unterlagen für alle Gruppenmitglieder. 

Kontakt

Für Rückfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team der Repräsentanz des Ukrainischen Instituts in Deutschland: [email protected] 

Partner

Das Programm wird von dem Ukrainischen Institut in Deutschland organisiert und von dem Auswärtigen Amt unterstützt.